Einladung gilt
Das Recht zur Terminbestimmung obliegt allein dem Ausschussvorsitzenden, nicht dem Bürgermeister. (VG Gießen vom 18. Januar 2007 – AZ 8 G 111/07) Als der Vorsitzende eines Ratsausschusses zu einer Ausschusssitzung einladen wollte, bekam er Probleme […]
