Mehr oder minder
Kleine Gruppen haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein Grundmandat. (OVG Nordrhein-Westfalen vom 27. Mai 2005 – AZ 15 B 673/05) Allgemein haben die Gemeinderäte die Möglichkeit, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder für jeden Ratsausschuss festzulegen. […]
