Die Zusage gilt
Weil der Bürgermeister einen Schwarzbau genehmigt hatte, konnte das Gebäude entgegen der Anordnung der Baubehörde zum Abriss stehenbleiben. (OVG Thüringen vom 24. Oktober 2007 – AZ 1 KO 645/06) Als ein Schwarzbau, also ein Bauobjekt, […]
