Auskömmlichkeit
Eine Auskömmlichkeitsprüfung, die der Auftraggeber bei einer Preisabweichung von nahezu zehn Prozent gegenüber den anderen Angeboten durchführt, ist zulässig. Der Bieter trägt dann die Beweislast für die Auskömmlichkeit seines Angebotes. (OLG Brandenburg vom 22. März […]
