Höchste Strafe
Der Ausschluss von der Gemeinderatssitzung ist die höchstzulässige und schärfste Sanktion gegen ein Ratsmitglied. (VG Gießen vom 13. Dezember 2001 – AZ 8 G 3801/01) In der Geschäftsordnung kann festgelegt werden, dass ein Ratsmitglied unter […]
