Verschwiegenheit
In geheimen Angelegenheiten sind Ratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. (OVG Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2011 – AZ 15 A 441/11) Wenn der Gemeinderat beschließt, in einer Angelegenheit die Öffentlichkeit auszuschließen, bedeutet das zugleich den Beschluss, die […]
