Nachhaltige Beschaffung schont die Umwelt und soll das neue Normal sein – eigentlich. Tatsächlich lautet die Frage im kommunalen Alltag aber oft nach wie vor: Wie lässt sich das umsetzen? Was muss bei Ausschreibungen berücksichtigt werden? Wie lassen sich nachhaltig Kosten sparen und am besten auch Fördermittel einwerben?

Steigende Energiepreise, strengere Umweltvorgaben und wachsende Erwartungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln setzen Städte und Gemeinden zunehmend unter Handlungsdruck. Gleichzeitig müssen viele Kommunen mit knappen personellen Ressourcen und engen Budgets arbeiten.
Gerade deshalb gewinnt die öffentliche Vergabe an Bedeutung: Hier wird Beschaffung mit Standards für Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit verknüpft. Vor allem für kleinere Kommunen ist auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln ein wichtiger Aspekt.
Vergabe als Strategie-Tool
Nachhaltigkeit ist dabei längst kein optionales Thema mehr. Wer Beschaffung strategisch ausrichtet, kann langfristig Ressourcen schonen und Kosten senken. Öffentliche Vergaben werden damit zu einem wichtigen Instrument einer nachhaltig ausgerichteten kommunalen Steuerung.
Öffentliche Auftraggeber können nachhaltige Ziele bewusst fördern, indem sie entsprechende Anforderungen in den Vergabeunterlagen klar definieren. Hier gibt es verschiedene Maßnahmen, die ausschreibende Stellen ergreifen können. Die Leistungsbeschreibung kann bereits ein umweltfreundliches Produktionsverfahren vorschreiben, das etwa auf die Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft setzt.
Die Ausschreibung stellt die Weichen
Auch bei den Eignungskriterien können relevante Umweltaspekte festgelegt werden, die teilnehmende Bieter erfüllen müssen. Hierzu zählen beispielsweise Referenzen zu vergleichbaren nachhaltigen Projekten, qualifiziertes Fachpersonal oder eine geeignete technische Ausstattung. Zudem kann die Vorlage eines nachhaltigen Konzepts als Zuschlagskriterium in die Angebotswertung einbezogen werden.
Viele Kommunen möchten nachhaltiger beschaffen, fragen sich jedoch, wie Angebote fair und rechtssicher verglichen werden können. Ein zentraler Schritt ist, in den Vergabeunterlagen klare Bewertungskriterien festzulegen.
Das Umweltbundesamt empfiehlt ausdrücklich den Blick auf Lebenszykluskosten – also alle Kosten, die während des gesamten Lebenswegs eines Produkts oder einer Leistung anfallen. Neben dem Anschaffungspreis sollten demnach auch Folgekosten berücksichtigt werden – etwa für Energieverbrauch, Wartung oder Entsorgung.
Nachvollziehbare Bewertung
Ökologische Anforderungen sollten auch in die Wertung einfließen. In der Praxis sind dies zum Beispiel Energieeffizienz bei Beleuchtung, Reparaturfähigkeit bei Elektrogeräten, recyclingfähige Verpackungen oder geringe Emissionen bei Fahrzeugen. Wichtig ist, dass diese Kriterien vorab eindeutig beschrieben und durch Nachweise belegbar sind. Hilfestellungen und Kriterienkataloge für nachhaltige Beschaffung werden unter anderem vom Umweltbundesamt bereitgestellt.
Gerade für kleinere Kommunen spielt die Nutzung von Fördermitteln eine wichtige Rolle. Förderprogramme von Bund, Ländern und der EU unterstützen Vorhaben in Bereichen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft oder nachhaltiger Infrastruktur. Daher lohnt sich eine frühzeitige Fördermittelrecherche.
Erste Anlaufstellen sind die Förderdatenbank des Bundes, die Nationale Klimaschutzinitiative oder das EU Funding & Tenders Portal. Dort können Kommunen passende Programme recherchieren, Förderbedingungen prüfen und Informationen zur Antragstellung abrufen.
Den Förderantrag gleich mitdenken
Fördermittel helfen dabei, nachhaltige Investitionen finanziell besser abzusichern. Verantwortliche in Städten und Gemeinden sollten deshalb Beschaffung, Vergabe und Fördermittelrecherche möglichst zusammen denken.
Wer rechtzeitig prüft, ob ein Vorhaben förderfähig ist, kann Ausschreibung und Förderantrag besser aufeinander abstimmen. Gleichzeitig erfüllen Kommunen mit nachhaltiger Beschaffung eine Vorbildfunktion und zeigen, dass Wirtschaftlichkeit und Umweltverantwortung miteinander verknüpft werden können.
Umweltaspekte von Anfang an benennen
Nachhaltigkeit in der Vergabe entfaltet ihren Nutzen nur dann, wenn Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden. Ein häufiger Fehler besteht darin, Umweltaspekte erst kurz vor Veröffentlichung einer Ausschreibung zu berücksichtigen. Sinnvoller ist es, entsprechende Kriterien bereits in der Bedarfsplanung festzulegen.
Ebenso problematisch sind unklare Vorgaben. Anforderungen sollten konkret beschrieben und mit dem Auftragsgegenstand verbunden sein. Nur so lassen sich Angebote fair vergleichen. Auch Nachweise sollten eindeutig benannt werden, damit Bieter wissen, welche Unterlagen erwartet werden. Für mehr Effizienz und Transparenz profitieren Kommunen von Beratungsangeboten, Musterunterlagen oder digitalen Anwendungen.
Die Vergabe als Chance nutzen
Die nachhaltige Vergabe ist für Städte und Gemeinden keine zusätzliche Belastung, sondern eine Chance, Beschaffung zukunftsfähig und verantwortungsvoll auszurichten. Wer Nachhaltigkeitskriterien systematisch vorbereitet und Fördermöglichkeiten nutzt, schafft bessere Grundlagen für wirtschaftliche, transparente und umweltbewusste Entscheidungen in Kommunen.
Florian Lauenstein
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Der Autor
Florian Lauenstein ist geschäftsführender Gesellschafter des Submissions Anzeiger Verlags.



