Mit Bauverpflichtung
Veräußert die öffentliche Hand ein Grundstück, ist dies auch bei einer Bauverpflichtung meist kein öffentlicher Bauauftrag. (OLG Brandenburg vom 24. April 2012 – AZ 6 W 149/11) Es bleibt dabei: Das Vergaberecht gilt für Grundstücksveräußerungen […]
